19.11.2020
Aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Kultusministeriums gibt es Änderungen im Ganztag. 
Unter dem Punkt 7 (Ganztag) steht, dass ab einer Inzidenz > 50, das Kohortenprinzip maximal einen Schuljahrgang umfassen darf. Dadurch kann zum Beispiel das AG-Angebot nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. Ausführlichere Informationen finden Sie in diesem Elternbrief.